| Konditionen |
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Preise Die Preise in diesem Katalog verstehen sich in Euro
zuzüglich der gesetzlichen MWSt. Mietpreise
pro Einheit und Einsatztag. Für Mietzeiten über 2 Tage erfragen
Sie bitte unser gesondertes Angebot. In den Mietpreisen enthalten
sind die Bereitstellung, Ausgabe und Rücknahme der Geräte
ab Rampe unseres Lagers sowie das zum Betrieb erforderliche Zubehör
in branchenüblichen Mengen. Nicht enthalten sind Transport, Montage
und technischer Service. Die Preise für diese Dienstleistungen
entnehmen Sie bitte der Servicepreisliste in diesem Katalog. Sonderkonditionen Von unserer Preisliste abweichende Konditionen sind ausnahmslos durch schriftliche Sondervereinbarungen aufgrund langfristiger Lieferverträge und eines von uns festzulegenden Mindestumsatzes möglich. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihren regelmäßigen Bedarf auf Ihre Anfrage. Haftung Der Mieter haftet ab Übernahme an unserem
Lager bzw. ab Anlieferung des Materials am Veranstaltungsort uneingeschränkt
für alle, auch durch Dritte verursachte Schäden. Bei Verlust
oder Diebstahl berechnen wir den Neuwert zuzüglich der entstandenen
Kosten. Selbst abholen, selbst transportieren, selbst aufbauen, selbst anschließen und am nächsten Tag zurück. Bei Vermietung ab Lager ohne Beratung, Transport oder andere Serviceleistungen gewähren wir auf die Listenpreise 10% Rabatt sofern eine Auftragsdeckung durch unser eigenes Material für die Mietdauer möglich ist.
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Anlagen, die mit Aufbau und/oder Bedienung in einem
Gebäude durch unser Personal gemietet werden, übernimmt der Mieter/Auftraggeber
während der gesamten Einbringungsdauer die Sicherung und Bewachung
unserer anlagen sowie die uneingeschränkte Haftung für alle - auch
durch Dritte - verursachte Schäden an unseren Anlagen. Gleiches gilt
bei Veranstaltungen auf einem Freigelände.
Wir haften in keinem Fall für Schäden, die durch unsere
Geräte und Anlagen verursacht wurden.
Wir haften nicht für den Ausfall der Verleihanlage oder Anlageteilen während der Mietdauer.
Bei Abholung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises
sowie die Angabe des Einsatzortes und -zwecks unserer Anlagen erforderlich.
Bei Personen, die uns nicht bekannt sind, ist die Hinterlegung einer
Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft erforderlich.
Der freie Zugang zu den gemieteten Geräten muß jederzeit möglich sein.
Weitervermietung ist nur mit unserer - im Einzelfall
ausdrücklich eingeholten - Zustimmung zulässig.
Wir bescheinigen mit Übergabeunterschrift den einwandfreien
technischen Zustand sowie die Vollständigkeit der Geräte, Kabel und
Zubehör für den vom Mieter genannten Einsatzzwecks. Sollten bei Inbetriebnahme
unserer Geräte trotzdem Mängel erkennbar werden, sind wir davon vor
einer eventuell möglichen, eingeschränkten oder teilweisen Nutzung
in Kenntnis zu setzen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt.
Reparaturen und technische Eingriffe des Mieters an unseren Anlagen
sind unzulässig.
Unsere Forderungen für Vermietung sind bei Abholung
bzw. vor Veranstaltungsbeginn in Bar zu entrichten. Für Transport-
und Servicekosten ist eine Abschlagszahlung in der zu erwarteten Höhe
erforderlich. Für jeden zusätzlichen Verwaltungsaufwand wie Rechnungsstellung,
Rückgabe- und Zahlungserinnerungen berechnen wir pro Vorgang € 5,00.
Alle Mietpreise gelten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste
pro Einheit und Einsatztag. Sollte die Ausgabe für einmalige Nutzung
aus organisatorischen Gründen über mehr als 24 Stunden erfolgen, berechnen
wir, wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, pro weiterem
Tag 25 % des Grundmietpreises. Bei mehrfacher Nutzung der Geräte am
gleichen Veranstaltungsort ohne zusätzlichen Transport, Auf- oder
Abbau berechnen wir für jede weitere Nutzung 75 % des Grundmietpreises.
Für reservierte Geräte, die nicht abgeholt werden wird der volle Mietpreis
fällig. Bei Stornierung werden ab 10 Tage vor Termin 10 % des Auftragsvolumens,
ab 5 Tage 30 % , am Auftragstag der volle Mietpreis berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte,
Ausrüstungsgegenstände und Transportbehälter im Ausgabezustand zurückzubringen.
Für nicht glatt aufgewickelte und/oder verschmutzte Kabel, verschmutzte
Geräte oder ähnliche Unzulänglichkeiten berechnen wir die Instandsetzungszeit
gemäß unserer Servicetarife. Beschädigte Anlagenteile, deren Reparatur
offensichtlich nicht mehr möglich ist, oder den Anschaffungspreis
übersteigen würde, werden nicht zurückgenommen, sondern in Rechnung
gestellt. Für das Beschädigen, Entfernen oder Unkenntlichmachen unserer
Firmenschriftzüge auf Geräten, Racks, Transportbehältern und allem
Zubehör berechnen wir € 10,00 pro Stück. Die Rücknahme erfolgt generell
unter Vorbehalt einer sorgfältigen Nachprüfung.
Verbrauchsmittel jeder Art, z. B. Nebelfluid, Pyroeffekte,
Batterien werden bei Rücknahme entsprechender Behälter und Kartons
bemessen und berechnet. Bei Vorauszahlung werden Rücknahmemengen erstattet.
Unsere Mietpreise enthalten die Überprüfung und Bereitstellung
der Geräte und Zubehör zur vereinbarten Zeit in unserem Lager, nicht
jedoch Transport, Auf-/Abbau oder andere Serviceleistungen. Die Tarife
für Dienstleistungen jeder Art sind unseren Preislisten zu entnehmen
oder zu erfragen und werden bei Auftragserteilung als bekannt vorausgesetzt.
Vor oder während Veranstaltungen, bei welchen eine Beschädigung
der gemieteten Geräte und Anlagen möglich ist oder Tatsachen bekannt
werden, die solches vermuten lassen, kündigen wir den Mietvertrag
und fordern bereits installierte Geräte unverzüglich zurück. Dies
gilt auch für extreme Witterungsverhältnisse bei Open Air Veranstaltungen.
Besteht der Mieter auf Vertragserfüllung, wird eine Kaution in Höhe
des Neuwertes der Anlage in Bar fällig.
Der Mieter bescheinigt mit seiner Auftragsunterschrift
die Kenntnis und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Bei Übernahme
bestätigt er den ordnungsgemäßen Erhalt der beschriebenen Anlagen
und Ausrüstungsteilen.
Gerichtsstand ist Königstein im Taunus |