Konditionen

 

Preise

Die Preise in diesem Katalog verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen MWSt. Mietpreise pro Einheit und Einsatztag. Für Mietzeiten über 2 Tage erfragen Sie bitte unser gesondertes Angebot. In den Mietpreisen enthalten sind die Bereitstellung, Ausgabe und Rücknahme der Geräte ab Rampe unseres Lagers sowie das zum Betrieb erforderliche Zubehör in branchenüblichen Mengen. Nicht enthalten sind Transport, Montage und technischer Service. Die Preise für diese Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der Servicepreisliste in diesem Katalog.
Unsere Rechnungen sind bei Abholung bzw. Anlieferung zahlbar, sofern bei Auftragsannahme keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Sonderkonditionen

Von unserer Preisliste abweichende Konditionen sind ausnahmslos durch schriftliche Sondervereinbarungen aufgrund langfristiger Lieferverträge und eines von uns festzulegenden Mindestumsatzes möglich. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihren regelmäßigen Bedarf auf Ihre Anfrage.

Haftung

Der Mieter haftet ab Übernahme an unserem Lager bzw. ab Anlieferung des Materials am Veranstaltungsort uneingeschränkt für alle, auch durch Dritte verursachte Schäden. Bei Verlust oder Diebstahl berechnen wir den Neuwert zuzüglich der entstandenen Kosten.
Die Anwesenheit unserer Techniker entbindet den Mieter nicht von der Haftung.


Vermietung ab Lager

Selbst abholen, selbst transportieren, selbst aufbauen, selbst anschließen und am nächsten Tag zurück. Bei Vermietung ab Lager ohne Beratung, Transport oder andere Serviceleistungen gewähren wir auf die Listenpreise 10% Rabatt sofern eine Auftragsdeckung durch unser eigenes Material für die Mietdauer möglich ist.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Mieter haftet für alle Schäden an den überlassenen Gegenständen. Bei Nichtrückgabe wird der Neuwert zuzüglich aller Kosten in Rechnung gestellt, die uns durch Anmietung entsprechender Geräte zur Erfüllung laufender Aufträge entstehen. Letzteres gilt ebenso bei verspäteter oder unvollständiger Rückgabe. Bei Verlust durch Diebstahl hat der Mietnehmer zusätzlich eine von den zuständigen Behörden aufgenommenen Diebstahlanzeige vorzuweisen. Übersteigt der von uns festzusetzende Materialwert die Kautionsfähigkeit des Mieters, ist der Nachweis eines Versicherungsabschlusses in entsprechender Höhe erforderlich.

Bei Anlagen, die mit Aufbau und/oder Bedienung in einem Gebäude durch unser Personal gemietet werden, übernimmt der Mieter/Auftraggeber während der gesamten Einbringungsdauer die Sicherung und Bewachung unserer anlagen sowie die uneingeschränkte Haftung für alle - auch durch Dritte - verursachte Schäden an unseren Anlagen. Gleiches gilt bei Veranstaltungen auf einem Freigelände.

Wir haften in keinem Fall für Schäden, die durch unsere Geräte und Anlagen verursacht wurden.

Wir haften nicht für den Ausfall der Verleihanlage oder Anlageteilen während der Mietdauer.

Bei Abholung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie die Angabe des Einsatzortes und -zwecks unserer Anlagen erforderlich. Bei Personen, die uns nicht bekannt sind, ist die Hinterlegung einer Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft erforderlich. Der freie Zugang zu den gemieteten Geräten muß jederzeit möglich sein.

Weitervermietung ist nur mit unserer - im Einzelfall ausdrücklich eingeholten - Zustimmung zulässig.

Wir bescheinigen mit Übergabeunterschrift den einwandfreien technischen Zustand sowie die Vollständigkeit der Geräte, Kabel und Zubehör für den vom Mieter genannten Einsatzzwecks. Sollten bei Inbetriebnahme unserer Geräte trotzdem Mängel erkennbar werden, sind wir davon vor einer eventuell möglichen, eingeschränkten oder teilweisen Nutzung in Kenntnis zu setzen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht anerkannt. Reparaturen und technische Eingriffe des Mieters an unseren Anlagen sind unzulässig.

Unsere Forderungen für Vermietung sind bei Abholung bzw. vor Veranstaltungsbeginn in Bar zu entrichten. Für Transport- und Servicekosten ist eine Abschlagszahlung in der zu erwarteten Höhe erforderlich. Für jeden zusätzlichen Verwaltungsaufwand wie Rechnungsstellung, Rückgabe- und Zahlungserinnerungen berechnen wir pro Vorgang € 5,00.

Alle Mietpreise gelten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Einheit und Einsatztag. Sollte die Ausgabe für einmalige Nutzung aus organisatorischen Gründen über mehr als 24 Stunden erfolgen, berechnen wir, wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, pro weiterem Tag 25 % des Grundmietpreises. Bei mehrfacher Nutzung der Geräte am gleichen Veranstaltungsort ohne zusätzlichen Transport, Auf- oder Abbau berechnen wir für jede weitere Nutzung 75 % des Grundmietpreises. Für reservierte Geräte, die nicht abgeholt werden wird der volle Mietpreis fällig. Bei Stornierung werden ab 10 Tage vor Termin 10 % des Auftragsvolumens, ab 5 Tage 30 % , am Auftragstag der volle Mietpreis berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Transportbehälter im Ausgabezustand zurückzubringen. Für nicht glatt aufgewickelte und/oder verschmutzte Kabel, verschmutzte Geräte oder ähnliche Unzulänglichkeiten berechnen wir die Instandsetzungszeit gemäß unserer Servicetarife. Beschädigte Anlagenteile, deren Reparatur offensichtlich nicht mehr möglich ist, oder den Anschaffungspreis übersteigen würde, werden nicht zurückgenommen, sondern in Rechnung gestellt. Für das Beschädigen, Entfernen oder Unkenntlichmachen unserer Firmenschriftzüge auf Geräten, Racks, Transportbehältern und allem Zubehör berechnen wir € 10,00 pro Stück. Die Rücknahme erfolgt generell unter Vorbehalt einer sorgfältigen Nachprüfung.

Verbrauchsmittel jeder Art, z. B. Nebelfluid, Pyroeffekte, Batterien werden bei Rücknahme entsprechender Behälter und Kartons bemessen und berechnet. Bei Vorauszahlung werden Rücknahmemengen erstattet.

Unsere Mietpreise enthalten die Überprüfung und Bereitstellung der Geräte und Zubehör zur vereinbarten Zeit in unserem Lager, nicht jedoch Transport, Auf-/Abbau oder andere Serviceleistungen. Die Tarife für Dienstleistungen jeder Art sind unseren Preislisten zu entnehmen oder zu erfragen und werden bei Auftragserteilung als bekannt vorausgesetzt.

Vor oder während Veranstaltungen, bei welchen eine Beschädigung der gemieteten Geräte und Anlagen möglich ist oder Tatsachen bekannt werden, die solches vermuten lassen, kündigen wir den Mietvertrag und fordern bereits installierte Geräte unverzüglich zurück. Dies gilt auch für extreme Witterungsverhältnisse bei Open Air Veranstaltungen. Besteht der Mieter auf Vertragserfüllung, wird eine Kaution in Höhe des Neuwertes der Anlage in Bar fällig.

Der Mieter bescheinigt mit seiner Auftragsunterschrift die Kenntnis und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Bei Übernahme bestätigt er den ordnungsgemäßen Erhalt der beschriebenen Anlagen und Ausrüstungsteilen.

Gerichtsstand ist Königstein im Taunus